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Führung von Handelsbüchern, finanzielle und statistische Berichtserstattung |
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- Bearbeitung, zusammen mit dem Kunden, der Beschreibung der Grundsätze der Rechnungslegungspolitik, inklusive Kontenbetriebsplan gemäß den Anforderungen des Gesetzes vom 29. September 1994 über Rechnungslegung,
- Erstellung einer Datenbank (Eröffnung der Handelsbücher),
- Führung des Umsatzsteuerregisters (VAT),
- Führung der Kilometerstanderfassung von Fahrzeugen,
- Verzeichnis der Sachanlagen und Sachanlagen im Bau,
- Erstellung des Amortisationsplans,
- Führung von Handelsbücher aufgrund der Unterlagen, die durch den Kunden zugestellt werden,
- Bearbeitung von periodischen Gruppenberichten, laut den Standards des Kunden,
- Bearbeitung von Prognosen für Kredit- und Darlehensbeantragung,
- Bearbeitung von Jahresabschlüssen nach den Anforderungen von MSR, MSSF und nach dem polnischen Rechnungslegungsgesetz,
- Nachholen von Rückständen in der Erfassung der Buchhaltungsereignissen,
- Überprüfung der Richtigkeit der geführten Buchhaltungsevidenz,
- Zusammenarbeit mit den Auditoren des Kunden,
- Erstellung, soweit erforderlich, von statistischen Berichten.
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