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Prüfung der Jahresabschlüsse |
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Die Personen, deren Jahresabschlüsse einer jährlicher Prüfung und Verkündigung unterstehen, sind verpflichtet, im Rahmen des Jahresabschlusses, einen Bericht über den Geldmittelverkehr zu erstatten. Zu den vorstehend genannten Personen gehören: - Banken und Versicherer,
- Personen, die aufgrund der Vorschriften über den öffentlichen Wertpapierhandel und Investmentfonds handeln,
- Aktiengesellschaften,
- andere Personen, die im vorangehenden Geschäftsjahr, das der Jahresabschluss betrifft, zwei von den drei nachfolgenden Schwellen erreicht bzw. überschritten haben:
- Jahresdurchschnittliche Beschäftigung – 50 Personen,
- Summe der Bilanzaktiva am Ende des Geschäftsjahres – Gegenwert von 1 Mio. EUR in PLN,
- Nettoeinkommen vom Verkauf der Waren und Erzeugnissen und aus den Finanzgeschäften im Geschäftsjahr – Gegenwert von 3 Mio. EUR in PLN.
Unsere Dienstleistungen: - Prüfung der einheitlichen und konsolidierten Finanzberichte,
- Prüfung der konsolidierten Jahresabschlüsse,
- Prüfung der Konzern-Finanzberichte,
- Berichte während des Geschäftsjahres.
- Inspektionen.
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