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Ab dem 1. Januar 2005, laut den internationalen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (IAS) sind alle Gesellschaften, die auf den Börsen der EU-Länder notiert werden, verpflichtet, konsolidierte Jahresabschlüsse zu bearbeiten. In den Angelegenheiten, die durch das polnische Rechnungslegungsgesetz und durch die inländischen Standards der Rechnungslegung nicht geregelt werden, sind alle polnischen Gesellschaften verpflichtet, die internationalen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (IAS) einzusetzen. |
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